Bauausschuss 29.01.25

Initiative für eine Kommunale Wärmeplanung in Müncheberg

Im Bauausschuss haben wir einen Antrag eingebracht, damit die Verwaltung mit der fristgerechten Erstellung und Vorlage eines kommunalen Wärmeplans im vereinfachten Verfahren gemäß des Wärmeplanungsgesetzes beginnt. Das Gesetz verlangt die Vorlage eines solchen Wärmeplans bis Ende Juni 2028. Die Stadtverordneten sollen bis zum 30.09.2025 und danach zweimal jährlich bis zur Vorlage des Wärmeplans zur Beschlussfassung über die eingeleiteten Schritte schriftlich unterrichtet werden.

 

Wir haben den Antrag u.a. damit begründet, dass die kommunale Wärmeplanung Planungssicherheit für ortsansässige Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Müncheberg schaffen wird, zumal Wärmeplanungsgesetz und Gebäudeenergiegesetz in einem Zusammenhang betrachtet werden müssen. Es besteht damit auch die Chance, Konzepte zur dezentralen Wärmeversorgung mit den Vorhabenträgern von Neubauquartieren, PV-Freiflächen- oder neu errichteten Windenergieanlagen zu entwickeln und auszuhandeln.

 

SPD und Linke hatten den Antrag übernommen, selbst der im Ausschuss anwesende neue Bürgermeister Fritz Streicher, der ja vom Bürgerverein aufgestellt wurde,  empfahl die Annahme des Antrags. Dagegen haben sich die Vertreter des Bürgervereins und der AFD nicht zu einer Unterstützung bereit erklärt, sie gaben vor, trotz der detaillierten mündlichen Begründung durch uns noch mehr Informationen zu benötigen. Der Antrag wurde dann mit Mehrheit bei Enthaltung von Bürgerverein und AFD beschlossen und soll als Antrag des Bauausschusses in die SVV Anfang April eingebracht werden.

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