Neben der Wahl zum 10. Europäischen Parlament stehen im Land Brandenburg die Wahlen der 14 Kreistage an, außerdem der vier Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte.
Es werden die Wahlen von 271 ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern durchgeführt. Außerdem stehen die Wahlen von acht hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern an. Darunter fällt eine Stichwahl. Zusätzlich wird eine Abstimmung über die Abwahl eines Bürgermeisters durchgeführt.
408 Gemeindevertretungen (GV) und Stadtverordnetenversammlungen (SVV) der kreisangehörigen Gemeinden und Städte werden gewählt.
In 1.661 Ortsteilen erfolgen die Wahlen der Mitglieder von 1.317 Ortsbeiräten sowie die Wahlen von 344 Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorstehern.
Anzahl der Wahlbezirke 3.396
Wahlhelfende: 31.000
Wahlberechtigte: rund 2,1 Mio.